§ 1 Allgemeines
(1)Allen unseren Angeboten und Verträgen liegen ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(2)Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verkaufsgeschäfte mit dem Käufer oder einem eventuellen Rechtsnachfolger.
(3)Soweit nichts anderes ausdrücklich individualvertraglich bestimmt ist, behalten wir uns an allen Muster, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen usw. Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen Dritten gegenüber ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
§ 2 Vertrags- und Lieferbedingungen
(1)Unsere Angebote sind freibleibend. Preise gelten erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart.
(2)Versand und Transport erfolgen auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Dies gilt auch dann, wenn wir das Versenden/ Aufstellen übernommen haben.
(3)Teillieferungen in zumutbarem Umfang behalten wir uns vor.
(4)Alle Preise gelten ab Werk ohne Verpackungs- und Transportkosten.
(5)Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Ort.
(6)Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein verbindliches Lieferdatum vereinbart wurde.
(7)Bei unverschuldeter Verzögerung ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unverschuldet ist eine Lieferverzögerung, wenn sie auf höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfen sowie sonstiger nicht von uns zu vertretenden Umstände, wie z..B. durch uns nicht zu vertretende verspätete Anlieferung durch Vorlieferanten beruht.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Folgen von Verstößen
(1)Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2)Alle Zahlungen erfolgen in Euro und für uns porto- und spesenfrei.
(3)Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
(4)Wechsel und Schecks gelten nur erfüllungshalber entgegengenommen.
(5)Im Falle eines Zahlungsverzuges berechnen wir Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, die im kaufmännischen Verkehr mindestens 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz betragen. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, alle noch nicht bezahlte Ware zurück zu verlangen und zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(6)Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1)Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1)Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus sämtlichen Geschäftsverbindungen mit dem Käufer, welche zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bereits entstanden waren, unser Eigentum.
(2)Der Käufer ist, solange er sich nicht in Verzug oder in Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Warenverkehr berechtigt. Veräußert er die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, beschränkt der Höhe nach auf unseren Kaufpreisanspruch, ohne dass es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf.
(3)Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verbindung. Für die durch Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
(4)Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(5)Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 6 Mängelhaftung
(1)Wir leisten für die gelieferten Waren in der Weise Gewähr, dass diejenigen Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Mängel aufweisen, nach unserer Wahl kostenlos nachgebessert oder neu geliefert werden. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Käufer nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
(2)Sind wir zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Wählt der Käufer den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatz zu.
(3)Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(4)Die Ware wird hinsichtlich der vertragswesentlichen Eigenschaften allein durch die Produktbeschreibung definiert. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbungen und Abbildungen in Katalogen oder Prospekten stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(5)Ist der Käufer Kaufmann, setzen Mängelansprüche voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1)Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haften wir für leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten (sogenannte „Kardinalspflichten“), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen kann. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Weitergehend haften wir nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2)Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche beträgt 1 Jahr ab Lieferung.
§ 9 Datenschutz
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die zur Bearbeitung der Vertragsabwicklung erforderlichen Daten elektronisch gespeichert und für Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1)Erfüllungsort ist Mechernich
(2)Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, unser Geschäftssitz; wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
§ 11 Anwendbares Recht
(1)Es gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
§ 12 Salvatorische Klausel
(1)Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(2)Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem nach dem Geist des Vertrages Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.